Bitte 100-mal abschreiben: Ich darf Facebook nicht zu dienstlichen Zwecken nutzen
Baden-Württemberg verbietet seinen LehrerInnen die Nutzung von Facebook für dienstliche Zwecke, und schließt in einem Nebensatz generell „Soziale Netzwerke“ in dieses Verbot ein, sofern sie nicht den Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes genügen. Damit sind neben...